Überbetriebliche Unterweisung im Handwerk
Die überbetriebliche Unterweisung ist ein wichtiger Baustein im Dualen System der Berufsbildung in Deutschland.
Sie sichert die gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung jedes Berufes im Handwerk, unabhängig von der
Ausbildungsleistungsfähigkeit des einzelnen Handwerksbetriebes.
Inhalte und Dauer der überbetrieblichen
Unterweisung werden in Zusammenarbeit von den Bundesfachverbänden und dem HPI festgelegt.
Die Anerkennung erfolgt über das BMWi bzw. über die zuständigen Landesministerien.
(Hinweis: Die Grundkurse beginnen zur Unterscheidung einheitlich mit "G-" (z.B. G-MBF/03). Die älteren Grundkurse werden nachträglich entsprechend umbenannt)
Gegenwärtig umfasst das bundeseinheitliche Lehrgangsangebot rund 500 Lehrpläne für die überbetriebliche Unterweisung,
die für die Mehrzahl der Berufe in folgenden Handwerksgruppen zur Verfügung stehen:
Unterweisungspläne:
Unterstützung zur Umsetzung der überbetrieblichen Unterweisung
- Weiterbildung für die überbetrieblichen AusbilderInnen (WÜA)
- Benachrichtigungs-Service
- Handlungsorientierung in der ÜLU
- Tipps und Anregungen zur Umsetzung
- usw.
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