Diskussionsvorschlag
Allgemeine und didaktische Empfehlungen
zur Durchführung der
überbetrieblichen Bildung im Handwerk
in den handwerklichen Bildungsstätten
H-P. Wendorff
Stand 30.1.03
Teil 1: Grundsätze der überbetrieblichen Ausbildung
Im Rahmen des dualen Ausbildungssystems der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Ausbildung in den handwerklichen Berufen auf der Basis der Ausbildungsrahmenpläne in den anerkannten berufsspezifischen Verordnungen zur Berufsausbildung.
Die Partner im dualen Ausbildungssystem sind auf der einen Seite die Betriebe, auf der anderen Seite die Berufsschulen.
Die Betriebe sind verpflichtet, gemeinsam mit der Berufsschule die gesamte Breite der im Ausbildungsrahmenplan enthaltenen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
Die Grundlage der Ausbildung in der Berufsschule sind berufsspezifischen Rahmenlehrpläne, die bundeseinheitlich von der Kultusministerkonferez anerkannt werden.
Grundlage der überbetrieblichen Ausbildung in der Bildungsstätte ist der Bildungsauftrag der Betriebe. Viele Betriebe können jedoch nicht gewährleisten, dass in ihren eigenen Werkstätten die nach der Ausbildungsordnung vorgesehenen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Dieses ist vor allem eine Folge der fortschreitenden betrieblichen Spezialisierung sowie der zum Teil fehlenden professionellen und materiellen Voraussetzung für eine wirkungsvolle Ausbildung.
Soweit die Betriebe nicht in der Lage sind, das gesamte Spektrum des Berufsbildes zu vermitteln, kann die betriebliche Ausbildung durch überbetriebliche Unterweisungsmaßnahmen ergänzt oder ggf. sogar ersetzt werden.
Soweit in diesen überbetrieblichen Lehrgängen Wissen und Fähigkeiten der Fachstufe (2. bis 4. Lehrjahr) vermittelt werden, die den neuesten technischen und ökonomischen Erkenntnissen entsprechen, können für die Durchführung Zuwendungen aus Mitteln der Gewerbeförderung des BMWi gewährt werden.
Für Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung (1. Lehrjahr) können Zuwendungen aus den Mitteln der Gewerbeförderung der Länder gewährt werden.
Die Gewährung der Zuwendung ist grundsätzlich an die vorherige Anerkennung der Lehrgänge durch die entsprechenden Zuwendungsgeber gebunden.
Die Lehrgänge sind von den zuständigen Bundesfachverbänden oder sonstigen dazu berufenen Stellen in Zusammenarbeit mit dem Heinz-Piest Institut für Handwerkstechnik an der Universität Hannover zu erstellen und über den ZDH den Zuwendungsgebern zur Anerkennung vorzulegen.
Für die Erstellung der Lehrpläne sind die vorgesehenen Muster der „Richtlinien für die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk aus Mitteln der Gewerbeförderung" zu verwenden (veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 15.8.2001).
Der Bildungsauftrag und die didaktischen Grundsätze der Bildungsstätten und der Berufsschulen basieren gemeinsam auf den Grundsätzen des dualen Gesamtausbildungsauftrages. Im Gegensatz zu der Berufsschule beschränkt sich der Auftrag der Bildungsstätte jedoch auf die Vermittlung berufsspezifischer Handlungs- und Sozialkompetenz.
Die anerkannten überbetrieblichen Unterweisungspläne enthalten keine methodische Festlegung für den Unterricht. Sie sind jedoch bewußt so formuliert, dass eigenes praktisches Handeln und selbständiges und verantwortungsbewusstes Denken als Hauptziel der Maßnahme angestrebt wird. Damit erfolgt eine Eingrenzung auf Unterrichtskonzepte, die ein Lernen in Verbindung mit Handeln als Teil des methodischen Gesamtkonzeptes vorsehen und so die Möglichkeiten einer sinnlichen Erfahrung bieten.
Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung in besonderer Weise berücksichtigt werden.
Teil 2: Bildungsauftrag der handwerklichen beruflichen Bildungsstätten
für den Bereich der überbetrieblichen Schulung
Die Ausbildungsbetriebe und die Berufsschule erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Bildungsstätten des Handwerks ergänzen mit ihren überbetrieblichen Lehrgängen die betriebliche Ausbildung und helfen im Rahmen ihres Auftrages mit, die Grundlagen, auf denen eine dauerhafte berufliche Weiterbildung zur Erhaltung der beruflichen Kompetenz aufbaut, zu legen.
Die Bildungsstätte ist ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, die betriebliche Ausbildung zu ergänzen und den Auszubildenden Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die den neuesten technischen und ökonomischen Erkenntnissen entsprechen und die daher von vielen Betrieben nicht eigenständig vermittelt werden können.
Für die Durchführung der überbetrieblichen Lehrgänge sind in der Regel die Stoffpläne der „anerkannten überbetrieblichen Unterweisungspläne" maßgebend.
Das Angebot der von den Bildungsstätten anzubietenden Lehrpläne umfasst mindestens die in den Beschlüssen der Berufsbildungsausschüsse der Handwerkskammern (§44 HWO) geforderten Maßnahmen.
Die inhaltliche Ausgestaltung im Rahmen des vorgegebenen Stoffplanes der jeweiligen Lehrgänge wird mit den regionalen Innungen (Lehrlingswarten) abgestimmt (Grundlage: §54 HWO).
Zur Erreichung dieser Ziele muss die Bildungsstätte
- den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die die in den überbetrieblichen Lehrgängen geforderte Handlungsorientierung betont;
- unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufsübergreifende Qualifikationen und soziale Kompetenz vermitteln;
- auf die mit Berufsausübung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung vermitteln;
- die Unterweisungskompetenz der AusbilderInnen durch kontinuierliche Weiterbildung (z.B. Teinahme an den Seminaren „Weiterbildung der überbetrieblichen AusbilderInnen" (WÜA)) auf dem erforderlichen hohen Stand halten;
Die aufgeführten Ziele sind hinsichtlich ihrer Geltung für die Auszubildenden auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich beruflichen Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methoden und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen.
Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den/die einzelne(n) Lernende(n) und die Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission zur Neuordnung der Sekundarstufe II).
Unterweisungskompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, die Vermittlung beruflicher Kompetenz durch die Ausbilderinnen auf hohem pädagogischem und fachlichem Niveau umsetzen zu können.
Teil 3: Didaktische Grundsätze
Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Bildungsstätte zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen der Berufstätigkeit befähigt.
Lernen im Bildungszentrum vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen für das Lernen in und aus der Arbeit geschaffen.
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:
- Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln).
- Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt.
- Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbständig geplant, durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden.
- Handlungen sollen ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, d.h. technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen.
- Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre beruflichen und sozialen Auswirkungen reflektiert werden.
- Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.B. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung einbeziehen.
Die überbetriebliche Unterweisung in den Bildungsstätten erfolgt nach den Grundsätzen der Handlungsorientierung. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.
Das überbetriebliche Unterrichtsangebot der Bildungsstätten richtet sich an Auszubildende, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen unterscheiden. Die Bildungsstätte kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Auszubildende - auch benachteiligte und besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.
Einsatz moderner Medien im Unterricht
Die starke zeitliche und inhaltliche Kompaktheit der anerkannten überbetrieblichen Kurse und die ständig wachsenden beruflichen Anforderungen erfordern eine sehr ergebnisorientierte Wissensvermittlung. Hierzu sind die Möglichkeiten des Einsatzes moderner pädagogischer Hilfsmittel (neue Medien) hilfreich.
In der Verbindung mit der praxisnahen Schulung an den Maschinen und Geräten als Unterstützung des Lehrbetriebes kann die Effizienz und Nachhaltigkeit der Schulung den Möglichkeiten der einzelnen Auszubildenden angepasst werden und so die Qualität der beruflichen handwerklichen Bildung auch bei ständig wachsenden Anforderungen sichern.
Bei der Entwicklung neuer Unterrichtskonzepte, die die Möglichkeiten neuer Medien einbeziehen, ist zu beachten, dass bei der handwerklichen Ausbildung von Lehrlingen die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte in den Bildungsstätten nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil des Lernprozesses ist. Methoden des „Selbstlernens" können hier höchstens ergänzend eingesetzt werden. Es ist daher im Hinblick auf den Einsatz neuer Medien neben Bereitstellung moderner Lehrhilfen besonderer Wert auf die fachliche und pädagogische Weiterbildung von Lehrkräften zu legen.
Didaktische Konzepte zum Einsatz neuer Medien
Die Aufgabe der Lehrkraft ist es (aufbauend auf den Kenntnissen aus der Berufsschule und aus dem Betrieb), Grund- und Fachinformationen zu einzelnen Themenbereichen zu vermitteln. Dieses kann sowohl als Frontalunterricht (die Lehrkraft erklärt und demonstriert vor der Gruppe) wie auch in anderen, handlungsorientierten Unterrichtsformen geschehen. Dazu sind entsprechende multimediale Hilfsmittel als "pädagogische Hilfen" wünschenswert.
Die in den Unterricht eingeführten Aufgaben mit entsprechenden Beispielen finden sich dann auch an den praktischen Arbeitsplätzen (möglicherweise ergänzt durch geeignete Arbeitsplatz-Software, soweit EDV-gestützte Systeme zum Einsatz gelangen) der Auszubildenden wieder, sodass hier ein nahtloser Übergang zur Eigenerarbeitung / Vertiefung stattfindet.