Technische Beratung und Begutachtung

Das HPI begutachtet im Auftrag öffentlicher Zuwendungsgeber Anträge zur investiven Förderung überbetrieblicher beruflicher Bildungszentren.

Überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS) haben die Aufgabe die betriebliche Berufsausbildung mit ergänzenden Maßnahmen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) zur Erreichung der voll umfänglichen Kenntnisse, wie sie im Ausbildungsrahmenplan eines jeden Berufes festgeschrieben sind, zu unterstützen. Ebenso gehört die Anpassungsqualifizierung von Mitarbeitern aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit dem Ziel dem technischen Wandel zu entsprechen und die Höherqualifizierung, zur Vermittlung von Betriebsführungskompetenzen, zu den Aufgaben von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Um diese Aufgaben mit modernsten technischen Mitteln und nach aktuellen didaktischen Erkenntnissen zu realisieren, ist eine investive Förderung erforderlich.

Bevor entsprechende Investitionsförderanträge in einen Zuwendungsbescheid münden können, ist eine Prüfung bezüglich Bedarf, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit notwendig. Dabei stehen Analysen, um regionalen Bedarf an Werkstätten und Theorieräumen, deren Auslastung, zur baulichen Struktur sowie Empfehlungen zur Ausstattung zu ermitteln, im Mittelpunkt. Darüber hinaus unterstützt das HPI die Weiterentwicklung befähigter Bildungsstätten zu Kompetenzzentren des Handwerks.

  • Bedarfsgutachten dienen der Ermittlung der erforderlichen Bildungsstättengröße unter Berücksichtigung benachbarter Standorte, möglicher Kooperationen und demografischer Einflüsse. Ein Raumprogramm, als Ergebnis einer Bedarfsprüfung, stellt die Grundlage für die Veränderung von Kapazitäten einer Bildungsstätte dar.
  • Baugutachten bewerten die bauliche Planung, die auf dem Raumprogramm einer Bedarfsermittlung aufbaut. Hierbei steht die Funktionalität und Zweckmäßigkeit für den Einsatz zur praktischen beruflichen Bildung im Fokus. Auch die Angemessenheit der Planung und die Einhaltung von gültigen Energieeinsparverordnungen, die Berücksichtigung von Brandschutzmaßnahmen und die Umsetzung der Barrierefreiheit werden in diesem Zusammenhang festgestellt.
  • Ausstattungsgutachten erfordern die genaue Betrachtung der zu vermittelnden Inhalte, um daraus die Notwendigkeit für investive Ausstattungen abzuleiten. Maßgeblich ist hier die Modernisierung von Lehrgangsinhalten, woraus sich in der Folge der Bedarf moderner Geräte und Werkzeuge ableiten lässt. Die Kosten orientieren sich dabei am technisch Notwendigen unter Berücksichtigung der geforderten Sparsamkeit. Im Rahmen von begleitenden Erfolgskontrollen wird die Zielerreichung der Infrastrukturförderung beurteilt.
  • Komzetgutachten bewerten das inhaltliche Konzept der Entwicklung einer ÜBS zum Kompetenzzentrum. Hier stehen Zeit- und Kostenplan sowie der vorgesehene Personleinsatz im Fokus. Bei Komzet-Entwicklungen ist zunächst die Frage zu klären, ob die Zielsetzung im handwerklichen Interesse ist und eine Vermarktbarkeit in Aussicht steht. Je nach Art und Umfang des Komzet-Vorhabens sind zuvor genannte Gutachten in der Folge ebenfalls zu erstellen.
  • Machbarkeitsstudien dienen der Bewertung von Bauplanungsvarianten, und helfen die Frage zu beantworten, ob die Modernisierung im Bestand oder eher der Neubau anzustreben ist. Im Falle eines Neubaus ist ggf. auch die Standortfrage zu klären.