Komzet-Gutachten

Die Komzet-Förderung richtet sich an Überbetriebliche Bildungsstätten, die sich zu einem Kompetenzzentrum entwickeln wollen. Maßgeblicher als der 5% höhere Fördersatz gegenüber der Investitionsförderung ist die Personalförderung für den Zeitraum der Kompetenzwerdung. Für die Kompetenzzentrumsentwicklung sind bis zu 4 Jahren vorgesehen. Die Investitions-, Projekt- und Personalförderung wird als Anschubfinanzierung verstanden, d.h. nach der Entwicklungsphase muss das Kompetenzzentrum die laufenden Kosten selbst aus den Einnahmen decken. Das neu eingestellte und geförderte Personal soll im Sinne der Nachhaltigkeit somit eine berufliche Zukunft finden. Auch die Förderung von Projektkosten ist ein besonderes Merkmal der Komzet-Förderung. Hierunter sind Weiterbildungskosten, Reisekosten, Marketingkosten aber auch Kosten für externe Dienstleistungen zu verstehen, die im direkten Zusammenhang mit dem Kompetenzzentrum stehen.

Kompetenzzentren stellen sich mit ihrem Entwicklungsthema als herausragend in der bundesweiten Bildungsstättenlandschaft dar. Ihre Ergebnisse sollen übertragbar angelegt sein, sodass die anderen Überbetrieblichen Bildungsstätten an den Ergebnissen partizipieren können. Aus diesem Grund wird auch eine gewisse Einmaligkeit des Komzet-Themas erwartet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) trägt deshalb Sorge, dass alle Komzet-Förderanträge untereinander abgestimmt sind. Parallelentwicklungen werden damit vermieden.

Eng verwoben mit dem Komzet-Gutachten ist eine Bedarfsermittlung für die neu zu schaffenden Angebote des Kompetenzzentrums, die die wirtschaftliche Grundlage für die Weiterexistenz nach der Anschubfinanzierung sind. Der weitere Betrieb ist umso bedeutsamer, wenn durch die Komzet-Entwicklung auch bauliche Investitionen mit längeren Zweckbindungsfristen ausgelöst werden.

Aufgabe des Komzetgutachtens ist die Überprüfung des Konzeptes hinsichtlich der Handwerksrelevanz, der Marktfähigkeit und der zeitlichen Planung für die Umsetzung. Mit dieser Betrachtung sind auch der Personaleinsatz, die erforderlichen Personalqualifikationen und damit die zu erwartenden Personalkosten zu bewerten. Bau- und Ausstattungskosten werden zunächst nur in ihrer Größenordnung festgestellt und zu gegebenem Zeitpunkt mittels Bau- und Ausstattungsgutachten präzisiert.