
Studentische Hilfskraft (w/m/d)
Das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Leibniz Universität Hannover (HPI) ist eines von insgesamt fünf Forschungsinstituten innerhalb des Deutschen Handwerksinstituts e.V. (DHI). Zentrale Arbeitsbereiche im Themenfeld Technik und Qualifizierung sind die Wissensumsetzung in der beruflichen Bildung sowie die Förderung von Gewerbe, Technologietransfer und Innovation für den Wirtschaftssektor Handwerk. Die Leistungen des HPI werden von Bundes- und Landesministerien, Wirtschaftsverbänden sowie Hochschulen und Beratungsgesellschaften nachgefragt.
Im Rahmen des Projekts „Zentrale Leitstelle für Technologie-Transfer im Handwerk (ZLS)“ wird zum 01.08.26 eine studentische Hilfskraft gesucht.
IHRE AUFGABEN
Folgende Tätigkeitsfelder bilden die Schwerpunkte der Arbeit:
Unterstützung der wiss. Mitarbeitenden und der Projektassistenz in der Projektadministration
Recherche und Projektdokumentation
Unterstützung bei der Durchführung und Dokumentation von Workshops
(technische und planerische) Unterstützung bei Online-Veranstaltungen (MS Teams)
(redaktionelle und gestalterische) Überarbeitung von Beiträgen zur Veröffentlichung
IHR PROFIL
Immatrikulierte/r Student/in an einer deutschen Universität oder Hochschule
Gute MS-Office Kenntnisse
Sicher im schriftlichen Umgang mit der deutschen Sprache.
Freude an abwechslungsreichen Tätigkeiten sowie am operativen Mitarbeiten im Team
Kommunikative, offene, teamfähige und kreative Persönlichkeit
Wir setzen uns aktiv dafür ein, eine Unterrepräsentanz i. S. des NGG in allen Bereichen abzubauen. Unser Institut legt großen Wert auf eine vielfältige und gleichberechtigte Zusammensetzung und strebt an, Menschen aller Identitäten und Hintergründe einzubeziehen. Wir stehen für demokratische Grundwerte und fördern eine Arbeitsumgebung, in der Chancengleichheit, Respekt und Integration zentrale Werte sind und möchten eine inklusive Kultur schaffen, die Vielfalt als Stärke begreift.
UNSER ANGEBOT
Anstellung, Vergütung und Sozialleistungen richten sich nach Regelungen des Landes Niedersachsen. Die monatliche Arbeitszeit kann auf 20-30 h festgelegt werden. Der Einsatz erfolgt flexibel und kann zu einem großen Teil ortsunabhängig erfolgen.
