Neue Unterweisungspläne für den Beruf "Gebäudereiniger/in" erarbeitet

17.03.2021

Das HPI hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks neue Unterweisungspläne für den Ausbildungsberuf "Gebäudereiniger/in" erarbeitet. Hintergrund für diese Arbeiten war das Inkrafttreten einer neuen Ausbildungsverordnung für diesen Beruf.

Bislang gab es neun Lehrgänge mit einer Gesamtdauer von zehn Wochen. Zukünftig wird es acht Lehrgänge mit insgesamt acht Wochen geben, von denen sechs Wochen gemäß Ausbildungsverordnung vorgegeben sind. Die acht Lehrgänge verteilen sich auf zwei Wochen in der Grundstufe (wie bisher auch) und sechs Wochen in der Fachstufe. Die Lehrgangsinhalte wurden grundlegend neu strukturiert.

Insgesamt wird zukünftig die Behandlung von Oberflächen intensiver in der ÜLU berücksichtigt: Hier wird neben dem "Umgang mit Oberflächenbehandlungsmitteln" (G-GEB2/20) das „Pflegen, Konservieren und Aufbereiten von Oberflächen" (GEB2/20) und der "Umgang mit Beschädigungen und Veränderungen an Oberflächen" sowie der "Umgang mit Gefährdungen durch Gefahrstoffe auf Oberflächen"(GEB6/20) in der ÜLU vermittelt.

Für das "Durchführen von Unterhalts- und Zwischenreinigungsmaßnahmen" wurde ein separater Lehrgang (GEB1/20) vorgesehen. Weiterhin fand eine zeitliche Erweiterung zum Thema "Höhenzugangstechnik" statt (GEB3/20).

Eine zeitliche Reduzierung um mehr als eine Woche fand beim Thema "Durchführen von Industriereinigungsmaßnahmen" statt (GEB3/20). Die Themenbereiche Hygiene und Schädlingsbefall wurden von zwei separaten Lehrgängen zu einem Lehrgang "Durchführen von Maßnahmen zur Hygiene und Dekontamination" (GEB5/20) zusammengefasst und somit um eine Woche reduziert.

Kontakt im HPI:
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sachse@hpi-hannover.de

Marita Dornhege
Tel.: 05 11/7 01 55-24
dornhege@hpi-hannover.de