
AUSSTATTUNGSGUTACHTEN
Im Vordergrund der Investitionsförderung für Ausstattungen, also Güter die nicht fest mit einem Gebäude verbunden sind, stehen Werkzeuge, Maschinen und Mobiliar, die unmittelbar dem Zweck der Schulung dienen. Die erforderliche Ausstattung von Werkstätten und Schulungsräumen orientiert sich am jeweiligen Schulungsprogramm. Die Art der Ausstattungsgegenstände und deren technische Daten müssen geeignet sein die Inhalte der durchzuführenden Lehrgänge vermitteln zu können. Die geplante Teilnehmerzahl pro Lehrgang bestimmt die erforderliche Anzahl von Ausrüstungsgegenständen je Werkstatt bzw. Schulungsraum. Auch zukünftige Entwicklungen sind hierbei zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist aber auch das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel zu beachten.
Nachrangig, aber grundsätzlich auch förderfähig, sind Investitionen die mittelbar für den Schulungsbetrieb erforderlich sind. Dazu gehören Lager, Verkehrsflächen, Bildungsstättenverwaltung und ggf. Mensen und Internate sofern diese für den Betrieb unabdingbar sind und ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.
Erhebungsbogen
Zur Bearbeitung von Anzeigen beim BAFA sind grundsätzlich unsere Erhebungsbögen zu verwenden. In den Erhebungsbögen sind Raumliste, Darstellung der Übungseinheiten, Gesamtauslastung Vorjahr, perspektivisches Schulungsprogramm sowie der Beschaffungsplan mit Begründungen in einem Dokument zusammengefasst. Je nachdem, wie viele Räume ausgestattet werden sollen, wählen Sie bitte eine der folgenden Dateien aus:
Inhaltlich können Sie sich bei Fragestellungen zum Ausfüllen an den nachfolgenden Videotutorials orientieren, auch wenn diese sich momentan noch auf die alten Dokumente beziehen. Alternativ kontaktieren Sie uns gern direkt.
Videotutorials zum Förderverfahren und zur Begutachtung
Hinweis: Seit dem 1. Juli 2025 können keine Anträge auf Digitalisierung der Ausstattung mehr gestellt werden. Dementsprechend sind alle Aussagen und Passagen im Video, welche sich auf das Sonderprogramm beziehen, nicht mehr gültig. Anzeigen zur allgemeinen Ausstattungsförderung können weiterhin fortlaufend gestellt werden. Ausstattung, welche bislang dem Sonderprogramm zuzuordnen war, kann jetzt ausschließlich über das Regelprogramm gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Zuwendungsgeber
