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BEDARFSGUTACHTEN

Der Bedarf leitet sich immer aus dem Schulungsprogramm einer Bildungsstätte ab. Die erforderlichen Werkstattkapazitäten für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung lassen sich aus den eingetragenen Ausbildungsverhältnissen unter Berücksichtigung von demografischen Einflüssen ableiten. Auch das Fort- und Weiterbildungsverhalten steht in einem nachvollziehbaren Verhältnis zur Anzahl der eingetragenen Betriebe und der Anzahl deren Mitarbeiter. Demografische Entwicklungen, knapper werdende Fördermittel sowie eine sich ändernde Nachfrage nach Bildungsangeboten verlangen vom Gutachter differenzierte Aussagen zum künftigen Bedarf an Bildungseinrichtungen innerhalb eines Handwerkskammerbezirks. Immer häufiger führt das Ergebnis eines entsprechenden Prüfverfahrens zur Empfehlung, dezentral vorhandene Einrichtungen mit Schwerpunktaufgaben zu erhalten oder mehrere Standorte von Bildungsstätten zu konzentrieren. Die dazu erforderlichen Analysen und Auswertungen sind komplex und aufwendig, jedoch vor dem Hintergrund der Zukunftssicherung handwerklicher Bildungsinfrastruktur erforderlich.


Um die Gesamtkosten einer Modernisierung /Umstrukturierung gegenüber einem Neubau einschätzen zu können stellt sich oft die Frage, ob eine umfängliche Modernisierung im Vergleich zu einem Neubau noch wirtschaftlich ist. Somit wird häufig nach der Erstellung des Raumprogramms ein Variantenvergleich durchgeführt, der wiederum gutachterlich geprüft wird und mit einer Empfehlung für eine Variante zur Umsetzung abschließt.
Es kann auch Anlass für eine Machbarkeitsstudie im Vorfeld einer baulichen Maßnahme sein, die auch separat erstellt werden kann.

 

Jede geplante Bauinvestition bietet die Möglichkeit vorhandene Kapazitäten an den aktuellen und mittelfristig zu erwartenden Bedarf anzupassen und ist somit Anlass für eine vertiefte Bedarfsanalyse.

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